Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Übertragungsverordnung Förderprogramm angemessenes Wohneigentum
FöProanWO-ÜbertrVO§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und am 31. Dezember 2032 außer Kraft.
Der Minister der Finanzen
des Landes Nordrhein-Westfalen