Gesetze / Europawahlgesetz

EuWG

§ 1 Allgemeine Wahlrechtsgrundsätze

Stand: 10.06.2019

Bund1 Entscheidung

Auf die Bundesrepublik Deutschland entfallen 96 Abgeordnete des Europäischen Parlaments. Sie werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für fünf Jahre gewählt.

§ 2