Art 29 Informationen über Vollstreckungsverfahren und -behörden
Stand: 02.10.2026
Die Mitgliedstaaten arbeiten zusammen, um der Öffentlichkeit und den Fachkreisen folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:
a) Informationen über die Vollstreckungsverfahren und -methoden in den Mitgliedstaaten und
b) Informationen über die zuständigen Vollstreckungsbehörden in den Mitgliedstaaten,
insbesondere über das mit der Entscheidung 2001/470/EG des Rates ( 2 ) eingerichtete Europäische Justizielle Netz für Zivil- und Handelssachen.