Gesetze / Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 27. Januar 1977 zur Bekämpfung des Terrorismus

EuTerrorÜbkG

Art 4

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EuTerror%C3%9CbkG/4#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EuTerror%C3%9CbkG/4#abs-2 (2) Der Tag, an dem das Übereinkommen nach seinem Artikel 11 Abs. 2 oder Abs. 3 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.

Art 3