Gesetze / Gesetz über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland
EuPAG§ 26 Gleichgestellte Staaten
Stand: 10.06.2019
Im Anwendungsbereich dieses Gesetzes stehen die anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und die Schweiz den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gleich.