Art 41
Stand: 03.07.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EuGVVO/41#abs-1 (1) Vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Abschnitts gilt für das Verfahren zur Vollstreckung der in einem anderen Mitgliedstaat ergangenen Entscheidungen das Recht des ersuchten Mitgliedstaats. Eine in einem Mitgliedstaat ergangene Entscheidung, die im ersuchten Mitgliedstaat vollstreckbar ist, wird dort unter den gleichen Bedingungen vollstreckt wie eine im ersuchten Mitgliedstaat ergangene Entscheidung.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EuGVVO/41#abs-2 (2) Ungeachtet des Absatzes 1 gelten die im Recht des ersuchten Mitgliedstaats für die Verweigerung oder Aussetzung der Vollstreckung vorgesehenen Gründe, soweit sie nicht mit den in Artikel 45 aufgeführten Gründen unvereinbar sind.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/EuGVVO/41#abs-3 (3) Von der Partei, die die Vollstreckung einer in einem anderen Mitgliedstaat ergangenen Entscheidung beantragt, kann nicht verlangt werden, dass sie im ersuchten Mitgliedstaat über eine Postanschrift verfügt. Es kann von ihr auch nicht verlangt werden, dass sie im ersuchten Mitgliedstaat über einen bevollmächtigten Vertreter verfügt, es sei denn, ein solcher Vertreter ist ungeachtet der Staatsangehörigkeit oder des Wohnsitzes der Parteien vorgeschrieben.
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Nach Gewicht
- EuGH, 16.12.2021 – C-568/20Zitiert von 2
- BGH, 12.10.2023 – IX ZB 60/21Versagung der Anerkennung und Vollstreckung des Beschlusses eines lettischen Gerichts betreffend der Anordnung einstweiliger Maßnahmen in ein VermögenZitiert von 2
- OLG Frankfurt am Main, 30.04.2019 – 20 W 326/17
- EuGH, 20.06.2018 – C-379/17
- OLG Stuttgart, 09.06.2010 – 5 W 15/10
- BGH, 24.09.2015 – IX ZB 91/13Internationale Rechtshilfe: Zustellung eines Urteils im IrakZitiert von 2
Zuletzt entschieden
- OLG Schleswig, 30.06.2025 – 16 W 68/24
- BGH, 05.06.2025 – V ZB 15/24Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung der Zuständigkeitsverordnung: Vollstreckbarkeit einer Sicherstellungsbeschlagnahme aus Italien durch Grundbucheintragung einer Sicherungshypothek nach vom Ursprungsgericht erteilter Bescheinigung über die Anwendbarkeit der Verordnung
- LG Köln, 07.04.2025 – 11 T 6/25Zitiert von 1
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