Gesetze / Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an das Zwischenstaatliche Komitee für Europäische Auswanderung EuAuswKomVorRV § 3 Stand: 10.06.2019 Bund Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.