Gesetze / Auslands-Rechtsauskunftgesetz
AuRAG§ 11
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EuAusk%C3%9CbkG/11#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Europäischen Übereinkommen vom 7. Juni 1968 betreffend Auskünfte über ausländisches Recht in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EuAusk%C3%9CbkG/11#abs-2 (2) Der Tag, an dem dieses Gesetz in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.