Gesetze / Estrichlegermeisterverordnung
EstrMstrV§ 2 Begriffsbestimmungen
Stand: 01.01.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EstrMstrV%202026/2#abs-1 (1) Arbeitsanweisungen im Sinne dieser Verordnung sind baustellenspezifische Informationen für das an der Baustelle tätige Personal. Sie enthalten Informationen zu den durchzuführenden Tätigkeiten, Zeitvorgaben sowie Materialvorgaben, Hinweise zu Ansprechpartnern, Hinweise zum Verhalten in Notfällen, Hinweise zum Verhalten bei Unfällen sowie bei Verletzungen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EstrMstrV%202026/2#abs-2 (2) Betriebsanweisungen im Sinne dieser Verordnung sind Informationen über die auftragsunabhängige Vorgehensweise bei der Erbringung bestimmter betrieblicher Leistungen. Sie enthalten insbesondere Hinweise