Gesetze / Landesrecht Brandenburg / ErzankV · GVBl.II/94, [Nr. 02] S.14
Verordnung über die Gleichstellung von Ausbildungsabschlüssen und die ergänzende Qualifizierung zum Erwerb der staatlichen Anerkennung als Erzieherin oder Erzieher (Erzieheranerkennungsverordnung - ErzankV)
7 Normen · Ausgangsfassung vom 22.12.1993 · Änderungen →
Gleichnamiges Gesetz in Sachsen: Erzieheranerkennungsverordnung
Inhaltsübersicht
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Gleichstellung von Ausbildungsabschlüssen für einen Teilbereich
- § 3 Staatliche Anerkennung
- § 4 Ziel, Umfang und Inhalt der ergänzenden Qualifizierung
- § 5 Ergänzende Qualifizierung in Kursform
- § 6 Ergänzende Qualifizierung im Baustein-System
- § 7 Inkrafttreten
- Anlage 1
- Anlage 2
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
05.03.2024 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 75 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GVBl.I/24, [Nr. 9], S.31)
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Historischer Änderungsnachweis
23.11.1994 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 23.11.1994
§§ 2, 5, 6 geändert
GVBl. II 1994, Nr. 80, S. 974
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.).