Gesetze / Erwachsenenschutzübereinkommens-Ausführungsgesetz
ErwSÜAG§ 5 Justizverwaltungsverfahren; Vergütung für Übersetzungen
Stand: 10.06.2019
Die Tätigkeit der Zentralen Behörde gilt als Justizverwaltungsverfahren. Die Höhe der Vergütung für die von der Zentralen Behörde veranlassten Übersetzungen richtet sich nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz.