Gesetze / Zivildienstgesetz ZDG § 47a (weggefallen) Stand: 01.01.2024 Bund3 Fassungen Für § 47a ZDG liegt kein Text vor. Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist. Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm