Zum Inhalt springen
nu:legal Deutsches Recht
/ Suche läuft…
SachgebieteGesetzeRechtsprechungThemen

Gesetze / Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Apotheker bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

EpiAAppOAbwV

§ 6 Übergangsregelung

Stand: 07.07.2020

Bund

Für Studierende oder Auszubildende, die zum Zeitpunkt der Aufhebung der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite die Famulatur oder die praktische Ausbildung begonnen, aber noch nicht abgeschlossen haben, gilt § 3 oder § 4 fort.

EpiAAppOAbwV

Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Apotheker bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Inhaltsübersicht →
← § 6 →

Fassung

Stand: 07.07.2020 — konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Zitieren

Stand: 07.07.2020

recht.nulegal.eu/gesetze/EpiAAppOAbwV/6

Quelle: nu:legal Deutsches Recht, recht.nulegal.eu/gesetze/EpiAAppOAbwV/6, abgerufen am 02.07.2026. Nicht-amtliche Fassung, Nulegal GmbH.

Datenquelle: Bundesamt für Justiz

Herunterladen

PDFWordHTMLMarkdown

Diese Fassung als Datei, mit Stand und Quellenangabe.

Inhalte

Gesetze A–Z Landesrecht Fragen & Antworten Neu im Bestand Wochenbericht Statistik

Werkzeuge

Zitat finden Developer-API Vernetzung Zitier-Badge

Nulegal

Über About (English) Impressum Nutzungsbedingungen Datenschutz

nu:legal Deutsches Recht auf recht.nulegal.eu ist eine kostenlose Datenbank des deutschen Rechts: Bundesgesetze und Verordnungen als konsolidierte Lesefassungen mit ihren Vorfassungen und Gerichtsentscheidungen im Volltext, ohne Anmeldung, ohne Werbung, mit offener Schnittstelle und ausdrücklich erlaubtem Text- und Data-Mining. Betrieben von der Nulegal GmbH, Potsdam. Über diese Datenbank · In English

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt (recht.bund.de) · Quelle: Bundesamt für Justiz Ein Dienst der Nulegal GmbH ·