Gesetze / Energiewirtschaftsgesetz
EnWG§ 21g (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 3
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- OLG Düsseldorf, 01.10.2014 – VI-3 Kart 123/13 (V)
- VG Bayreuth, 29.03.2023 – B 4 K 21.694
- VG Cottbus, 04.02.2022 – VG 4 K 1191/19
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 21g EnWG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.