Gesetze / Energiefinanzierungsgesetz
EnFG§ 58 Behörden der Zollverwaltung
Stand: 01.01.2023
Die Behörden der Zollverwaltung sind verpflichtet, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle auf Ersuchen die für die Berechnung der Bruttowertschöpfung erforderlichen Informationen mitzuteilen.