Gesetze / Elektromaschinenbauerausbildungsverordnung BBiG

ElekMaschBBBiGAusbV

§ 13 Prüfungsbereich Funktions- und Systemanalyse

Stand: 01.08.2021

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ElekMaschBBBiGAusbV/13#abs-1 (1) Im Prüfungsbereich Funktions- und Systemanalyse hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,

1.
Schaltungsunterlagen auszuwerten und Mess- und Prüfverfahren auszuwählen,
2.
funktionelle Zusammenhänge in elektrischen Maschinen und den zugehörigen Steuerungs- und Überwachungsgeräten zu analysieren und Signale an Schnittstellen funktionell zuzuordnen und
3.
Fehlerursachen zu bestimmen und elektrische Schutzmaßnahmen zu bewerten.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ElekMaschBBBiGAusbV/13#abs-2 (2) Der Prüfling hat Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ElekMaschBBBiGAusbV/13#abs-3 (3) Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.

§ 12 § 14