Gesetze / Elektronikerausbildungsverordnung
ElekAusbV§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Stand: 01.08.2021
Der Ausbildungsberuf des Elektronikers und der Elektronikerin wird nach § 25 der Handwerksordnung zur Ausbildung für das Gewerbe nach Anlage A Nummer 25, Elektrotechniker, der Handwerksordnung staatlich anerkannt.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 1 ElekAusbV →
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