Gesetze / Landesrecht Sachsen / Eingliederungshilfe-Untersuchungsverordnung
EinglUVOAnlage (zu § 5 Absatz 4)
Stand: 26.08.2026
Für Anlage EinglUVO liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.