Gesetze / Landesrecht Bayern / Tarifvertrag über eine Einmalzahlung im Jahr 2011
EZahlTV2011§ 1 Geltungsbereich
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EZahlTV2011/1#abs-1 (1) Dieser Tarifvertrag gilt für Beschäftigte, die unter den Geltungsbereich eines der nachstehenden Tarifverträge fallen:
a) Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ,
b) Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG) ,
c) Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Pflegeberufen (TVA-L Pflege) ,
d) Tarifvertrag über die vorläufige Weitergeltung der Regelungen für die Praktikantinnen/Praktikanten .
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EZahlTV2011/1#abs-2 (2) Dieser Tarifvertrag gilt nicht für Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte, die unter § 41 TV-L fallen.