Gesetze / Verordnung zur Ausführung des Abkommens vom 2. Mai 1992 über den Europäischen Wirtschaftsraum für die Anwendung von Vorschriften des Gesetzes über das Kreditwesen
EWRAbkAV§ 3
Stand: 10.06.2019
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.