Gesetze / Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung
EWKKennzV§ 1 Anwendungsbereich
Stand: 03.07.2021
Diese Verordnung regelt die Beschaffenheit bestimmter Einwegkunststoffgetränkebehälter sowie die Kennzeichnung von bestimmten Einwegkunststoffprodukten auf dem Produkt selbst oder auf der zugehörigen Verpackung. Rechtsvorschriften, die andere Anforderungen an die Beschaffenheit und Kennzeichnung festlegen, bleiben unberührt.