Gesetze / EWIV-Ausführungsgesetz
EWIVAG§ 8 Ausscheiden eines Mitglieds
Stand: 10.06.2019
Ein Mitglied scheidet außer aus den Gründen nach Artikel 28 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung aus der Vereinigung aus, wenn über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wird.