Gesetze / EVV · BGBl I 2023, Nr. 302
Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen bei den Besonderen Leistungen im Einzelfall im Sozialen Entschädigungsrecht
4 Normen · ausgefertigt 06.11.2023 · letzte Änderung 22.01.2026 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Einkommen
- § 2 Absetzbeträge
- § 3 Vermögensschonbeträge
- § 4 Inkrafttreten
- Schlussformel
Änderungsverlauf
- 22.01.2026 — 2 Normen geändert · §§ 1, 2 neueste Änderung
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.