Gesetze / Verordnung zu dem Protokoll vom 13. Februar 1987 über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Fernmeldesatellitenorganisation EUTELSAT

EUTELSATVorRProtV

Art 4

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EUTELSATVorRProtV/4#abs-1 (1) Diese Verordnung tritt an dem Tage in Kraft, an dem das Protokoll nach seinem Artikel 23 oder 24 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EUTELSATVorRProtV/4#abs-2 (2) Diese Verordnung tritt an dem Tage außer Kraft, an dem das Protokoll für die Bundesrepublik Deutschland außer Kraft tritt.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/EUTELSATVorRProtV/4#abs-3 (3) Der Tag des Inkrafttretens und der Tag des Außerkrafttretens sind im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.

Art 3