Gesetze / Gesetz zu den Änderungen vom 13. Februar 1997 des Übereinkommens zur Gründung der Europäischen Fernmeldesatellitenorganisation "EUTELSAT" (EUTELSAT-Übereinkommen)

EUTELSATÜbkÄndG

Art 4

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EUTELSAT%C3%9Cbk%C3%84ndG/4#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EUTELSAT%C3%9Cbk%C3%84ndG/4#abs-2 (2) Der Tag, an dem die Änderungen des Übereinkommens nach seinem Artikel XIX für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft treten, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.

Art 3