Gesetze / Dritte Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die Europäische Organisation zur Sicherung der Luftfahrt "EUROCONTROL"
EUROCONTROLVorRV 3§ 3
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EUROCONTROLVorRV%203/3#abs-1 (1) Diese Verordnung tritt an dem Tage in Kraft, an dem das Protokoll nach seinem Artikel 3 Abs. 3 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EUROCONTROLVorRV%203/3#abs-2 (2) Diese Verordnung tritt an dem Tage außer Kraft, an dem das Protokoll für die Bundesrepublik Deutschland außer Kraft tritt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/EUROCONTROLVorRV%203/3#abs-3 (3) Der Tag des Inkrafttretens und der Tag des Außerkrafttretens sind im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.