Gesetze / EU-RHG-Ausnahmeverordnung
EURHGAusnahmVAnlage (zu § 1)
Stand: 17.04.2026
(Fundstelle: BGBl. 2026 I Nr. 102, S. 1)
____________
* Code und Erzeugnisgruppe im Sinne des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005.
Änderungsverlauf
-
18.08.2020 Ausfertigung
Anlage geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. August 2020 (BGBl. BAnz AT 28.08.2020 V2)
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.