Gesetze / EU-Gewaltschutzverfahrensgesetz
EUGewSchVG§ 8 Beschwerde gegen die Ablehnung der Anerkennung einer Europäischen Schutzanordnung
Stand: 10.06.2019
Gegen die Entscheidung, mit der die Anerkennung abgelehnt wird, findet die Beschwerde statt. Die Entscheidung, mit der die Europäische Schutzanordnung anerkannt wird, ist nicht anfechtbar.