Gesetze / EU-Vertrag

EU-Vertrag

Art 33 (ex-Artikel 18 EUV)

Stand: 22.07.2026

Der Rat kann auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik einen Sonderbeauftragten für besondere politische Fragen ernennen. Der Sonderbeauftragte übt sein Mandat unter der Verantwortung des Hohen Vertreters aus.

←Art 32 →Art 34