Gesetze / Landesrecht Bayern / Erosionsschutzverordnung
ESchVAnlage Anlage (zu § 3) Bestimmung von Erosionsgefährdungsklassen für Feldstücke
Stand: 25.08.2026
I.
Bestimmung von Wassererosionsgefährdungsklassen – Vorgehensweise –
Für Feldstücke werden die Wassererosionsgefährdungsklassen K Wasser1 oder K Wasser2 bestimmt, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
1. Der Median der RKS-Rasterzellenwerte eines Feldstücks fällt nach der Tabelle in Anlage 3 (zu § 16) GAPKondV in die Wassererosionsgefährdungsklasse K Wasser1 oder K Wasser2 .
2. Bei der Berechnung werden alle Rasterzellen berücksichtigt, deren Mittelpunkte innerhalb der Feldstücksgrenzen liegen. Rasterzellen, deren Mittelpunkte innerhalb eines Landschaftselements liegen, werden von der Berechnung ausgeschlossen.
Berücksichtigt wird die unmittelbar als Ackerland, Dauergrünland oder mit Dauerkulturen genutzte Fläche ohne Landschaftselemente im Sinn des § 23 Abs. 1 GAPKondV.
Fällt ein Feldstück in die Klasse K Wasser2 , wird mit einem mathematischen Verfahren geprüft, ob das Feldstück ausgeprägt schmal und lang zugeschnitten ist und damit eine Terrassenlage angenommen werden kann. Die Berechnungsformel schätzt Seitenbreite (B) und Seitenlänge (L) eines Feldstücks unter der Annahme einer rechteckigen Geometrie und verwendet dazu Fläche (F) und Flächenumfang (U) des Feldstücks.
Dabei gilt: Wenn Breite (B) <= 40 m und Verhältnis von Länge (L) zu Breite (LzuB) > 3 und K Wasser = 2, dann erfolgt eine Herabstufung nach K Wasser1 .
Berechnung Breite (B):
Berechnung Länge (L):
Berechnung Länge / Breite:
LzuB = L/B
II.
Bestimmung von Winderosionsgefährdungsklassen – Vorgehensweise –
Für Feldstücke wird die Winderosionsgefährdungsklasse K Wind bestimmt, wenn die Rasterzellenwerte überwiegend (≥ 75 v.H. der Rasterzellen) in die nach Anlage 4 (zu § 16) GAPKondV bestimmte Erosionsgefährdung E nat 5 fallen.