Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Ersatzschulzuschussverordnung
ESZV§ 1 Geltungsbereich
Stand: 02.08.2026
Diese Verordnung gilt für die Grundlagen und das Verfahren zur Feststellung der Höhe des Betriebskostenzuschusses für die Ersatzschulen sowie über die Verwendungsnachweisprüfung.