Gesetze / Eisenbahn-Prüfsachverständigenverordnung
EPSV§ 3 Zuständige Behörde
Stand: 01.12.2020
Das Eisenbahn-Bundesamt ist die zuständige Behörde für die Anerkennung und Überwachung der Prüfsachverständigen gemäß den Teilen 2 und 5.
Gesetze / Eisenbahn-Prüfsachverständigenverordnung
EPSVStand: 01.12.2020
Das Eisenbahn-Bundesamt ist die zuständige Behörde für die Anerkennung und Überwachung der Prüfsachverständigen gemäß den Teilen 2 und 5.