Gesetze / Eisenbahn-Prüfsachverständigenverordnung EPSV § 3 Zuständige Behörde Stand: 01.12.2020 Bund Das Eisenbahn-Bundesamt ist die zuständige Behörde für die Anerkennung und Überwachung der Prüfsachverständigen gemäß den Teilen 2 und 5.