Art 48 Gutachterliche Zuständigkeit des Gerichtshofs
Stand: 27.07.2026
Der Gerichtshof entscheidet, ob ein vom Ministerkomitee gestellter Antrag auf Erstattung eines Gutachtens in seine Zuständigkeit nach Artikel 47 fällt.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu Art 48 MRK →
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