Art 8 Inkrafttreten
Stand: 28.07.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EMRK-ZP6/8#abs-1 (1) Dieses Protokoll tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf den Tag folgt, an dem fünf Mitgliedstaaten des Europarats nach Artikel 7 ihre Zustimmung ausgedrückt haben, durch das Protokoll gebunden zu sein.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EMRK-ZP6/8#abs-2 (2) Für jeden Mitgliedstaat, der später seine Zustimmung ausdrückt, durch das Protokoll gebunden zu sein, tritt es am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf die Hinterlegung der Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunde folgt.