Gesetze / EMIR

EMIR

Art 60 Ausübung der in den Artikeln 61 bis 63 genannten Befugnisse

Stand: 02.10.2026

Die der ESMA oder Bediensteten der ESMA oder sonstigen von ihr bevollmächtigten Personen nach den Artikeln 61 bis 63 übertragenen Befugnisse dürfen nicht genutzt werden, um die Offenlegung von Informationen oder Unterlagen zu verlangen, die einem Rechtsprivileg unterliegen.

←Art 59 →Art 61