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Art 24c Beschlussfassung im CCP-Aufsichtsausschuss

Stand: 02.10.2026

Der CCP-Aufsichtsausschuss fasst seine Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit seiner stimmberechtigten Mitglieder. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzes den Ausschlag.

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