Gesetze / EMIR EMIR Art 24c Beschlussfassung im CCP-Aufsichtsausschuss Stand: 02.10.2026 Der CCP-Aufsichtsausschuss fasst seine Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit seiner stimmberechtigten Mitglieder. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzes den Ausschlag.