Gesetze / Eisenbahn-Inbetriebnahmegenehmigungsverordnung
EIGV§ 38 (weggefallen)
Stand: 16.06.2021
Für § 38 EIGV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.