Gesetze / Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche

BGBEG

Art 39 Geschäftsführung ohne Auftrag

Stand: 10.06.2019

Bund4 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGBEG/39#abs-1 (1) Gesetzliche Ansprüche aus der Besorgung eines fremden Geschäfts unterliegen dem Recht des Staates, in dem das Geschäft vorgenommen worden ist.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGBEG/39#abs-2 (2) Ansprüche aus der Tilgung einer fremden Verbindlichkeit unterliegen dem Recht, das auf die Verbindlichkeit anzuwenden ist.

Art 38 Art 40