Gesetze / Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
BGBEGArt 229 § 8 Übergangsvorschriften zum Zweiten Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften vom 19. Juli 2002
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 156
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Nach Gewicht
- BGH, 16.03.2010 – VI ZR 64/09Arzneimittelhaftung: Beweis des Ursachenzusammenhangs zwischen der Arzneimitteleinnahme und dem Gesundheitsschaden des PatientenZitiert von 12
- OLG Zweibrücken, 10.12.2013 – 8 U 84/11
- BGH, 16.06.2009 – VI ZR 107/08Produkthaftung: Inverkehrbringen des Produkts als schädigendes Ereignis im Übergangsrecht zum Ersatz immaterieller Schäden; Maßstab für das Vorliegen eines Entwicklungsfehlers KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 15
- OLG Düsseldorf, 23.10.2014 – I-5 U 84/10
- LG Berlin, 09.09.2013 – 43 O 233/09Zitiert von 1
- OLG Brandenburg, 30.05.2012 – 13 U 73/07Zitiert von 9
Zuletzt entschieden
- LG Würzburg, 23.01.2025 – 12 O 687/24
- OLG Koblenz, 18.09.2024 – 5 U 1139/23Zitiert von 8
- LG Kempten (Allgäu), 08.08.2024 – 31 O 957/23Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 229 § 8 BGBEG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGBEG/229-8#abs-1 (1) Die durch das Zweite Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften im
in der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung geänderten Vorschriften sind mit Ausnahme des durch Artikel 1 Nr. 2 des Zweiten Gesetzes zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften eingefügten § 84a des Arzneimittelgesetzes und des durch Artikel 1 Nr. 4 des Zweiten Gesetzes zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften geänderten § 88 des Arzneimittelgesetzes anzuwenden, wenn das schädigende Ereignis nach dem 31. Juli 2002 eingetreten ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGBEG/229-8#abs-2 (2) Der durch Artikel 1 Nr. 2 des Zweiten Gesetzes zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften eingefügte § 84a des Arzneimittelgesetzes ist auch auf Fälle anzuwenden, in denen das schädigende Ereignis vor dem 1. August 2002 eingetreten ist, es sei denn, dass zu diesem Zeitpunkt über den Schadensersatz durch rechtskräftiges Urteil entschieden war oder Arzneimittelanwender und pharmazeutischer Unternehmer sich über den Schadensersatz geeinigt hatten.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BGBEG/229-8#abs-3 (3) Der durch Artikel 1 Nr. 4 des Zweiten Gesetzes zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften geänderte § 88 des Arzneimittelgesetzes ist erst auf Fälle anzuwenden, in denen das schädigende Ereignis nach dem 31. Dezember 2002 eingetreten ist.