Gesetze / Erneuerbare-Energien-Gesetz
EEG 2023§ 4 Ausbaupfad
Stand: 17.05.2024
Wird zitiert von 118
Nach Gewicht
- BGH, 18.07.2007 – VIII ZR 288/05Zitiert von 11
- LG Itzehoe, 14.03.2007 – 2 O 156/06
- BGH, 16.03.2005 – VIII ZR 35/04Zitiert von 1
- BGH, 01.10.2008 – VIII ZR 21/07Zitiert von 8
- BGH, 15.06.2011 – VIII ZR 308/09Erneuerbare Energie: Regelverantwortlichkeit eines inländischen Übertragungsnetzbetreibers für ein von einem ausländischen Übertragungsnetzbetreiber unterhaltenes inländisches EnergieversorgungsunternehmenZitiert von 7
- BGH, 28.03.2007 – VIII ZR 42/06Zitiert von 8
Zuletzt entschieden
- OLG Düsseldorf, 09.07.2025 – 3 Kart 933/24
- OLG Brandenburg, 04.02.2025 – 6 U 99/23
- OLG Brandenburg, 13.06.2024 – 6 U 40/24Zitiert von 1
118 Entscheidungen zu § 4 EEG 2023 →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 4 EEG 2023 zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Ziele nach § 1 sollen erreicht werden durch
1.
eine Steigerung der installierten Leistung von Windenergieanlagen an Land auf sowie den Erhalt dieser installierten Leistung nach dem Jahr 2040,
a)
69 Gigawatt im Jahr 2024,
b)
84 Gigawatt im Jahr 2026,
c)
99 Gigawatt im Jahr 2028,
d)
115 Gigawatt im Jahr 2030,
e)
157 Gigawatt im Jahr 2035 und
f)
160 Gigawatt im Jahr 2040
2.
eine Steigerung der installierten Leistung von Windenergieanlagen auf See nach Maßgabe des Windenergie-auf-See-Gesetzes,
3.
eine Steigerung der installierten Leistung von Solaranlagen auf sowie den Erhalt dieser Leistung nach dem Jahr 2040 und
a)
88 Gigawatt im Jahr 2024,
b)
128 Gigawatt im Jahr 2026,
c)
172 Gigawatt im Jahr 2028,
d)
215 Gigawatt im Jahr 2030,
e)
309 Gigawatt im Jahr 2035 und
f)
400 Gigawatt im Jahr 2040
4.
eine installierte Leistung von Biomasseanlagen von 8 400 Megawatt im Jahr 2030.
Dabei soll für die Steigerung der installierten Leistung nach Satz 1 Nummer 3 ein Zubau von Solaranlagen auf, an oder in einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand mindestens im Umfang des Zubaus von Freiflächenanlagen und Solaranlagen auf, an oder in einer baulichen Anlage, die weder Gebäude noch Lärmschutzwand ist, angestrebt werden.