Gesetze / Erneuerbare-Energien-Gesetz
EEG 2023§ 34 Ausschluss von Bietern
Stand: 01.01.2023
Wird zitiert von 34
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 15.06.2011 – VIII ZR 308/09Erneuerbare Energie: Regelverantwortlichkeit eines inländischen Übertragungsnetzbetreibers für ein von einem ausländischen Übertragungsnetzbetreiber unterhaltenes inländisches EnergieversorgungsunternehmenZitiert von 7
- OLG Brandenburg, 08.06.2021 – 6 U 111/19
- OLG Brandenburg, 01.06.2021 – 6 U 101/19
- OLG Brandenburg, 08.04.2025 – 6 U 56/24
- OLG Brandenburg, 08.04.2025 – 6 U 70/23
- OLG Düsseldorf, 05.09.2018 – 3 Kart 80/17 (V)
Zuletzt entschieden
- BGH, 21.10.2025 – EnZR 68/23Ansprüche des Betreibers eines Offshore-Windparks gegen den Übertragungsnetzbetreiber wegen Unterbrechungen der Netzanbindung - Offshore-Windpark
- OLG Düsseldorf, 26.03.2025 – 3 Kart 230/23Zitiert von 3
- OLG Brandenburg, 19.11.2024 – 6 U 6/24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 34 EEG 2023 zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EEG%202014/34#abs-1 (1) Die Bundesnetzagentur schließt Bieter und deren Gebote von dem Zuschlagsverfahren aus, wenn der Bieter keine Eigenerklärung nach § 30 Absatz 2a Satz 1 abgegeben hat oder wenn nach der Gebotsabgabe eine Mitteilung nach § 30 Absatz 2a Satz 2 zugegangen ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EEG%202014/34#abs-2 (2) Die Bundesnetzagentur kann Bieter und deren Gebote von dem Zuschlagsverfahren ausschließen, wenn
1.
der Bieter
a)
vorsätzlich oder grob fahrlässig Gebote unter falschen Angaben oder unter Vorlage falscher Nachweise in dieser oder einer vorangegangenen Ausschreibung abgegeben hat oder
b)
mit anderen Bietern Absprachen über die Gebotswerte der in dieser oder einer vorangegangenen Ausschreibung abgegebenen Gebote getroffen hat oder
2.
die Gebotsmengen mehrerer Zuschläge eines Bieters aus mindestens zwei vorangegangenen Ausschreibungen vollständig entwertet worden sind.