Gesetze / Erneuerbare-Energien-Gesetz

EEG 2023

§ 39c Ausschluss von Geboten für Biomasseanlagen

Stand: 01.01.2023

Bund2 Fassungen2 Entscheidungen

Die Bundesnetzagentur schließt Gebote für Biomasseanlagen von dem Zuschlagsverfahren aus, wenn sie für eine in dem Gebot angegebene Biomasseanlage bereits einen Zuschlag nach diesem Gesetz oder der KWK-Ausschreibungsverordnung erteilt hat, der zum Gebotstermin nicht entwertet worden ist.

§ 39b § 39d