Gesetze / Erneuerbare-Energien-Gesetz
EEG 2023§ 39c Ausschluss von Geboten für Biomasseanlagen
Stand: 01.01.2023
Die Bundesnetzagentur schließt Gebote für Biomasseanlagen von dem Zuschlagsverfahren aus, wenn sie für eine in dem Gebot angegebene Biomasseanlage bereits einen Zuschlag nach diesem Gesetz oder der KWK-Ausschreibungsverordnung erteilt hat, der zum Gebotstermin nicht entwertet worden ist.
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