Gesetze / Erneuerbare-Energien-Gesetz

EEG 2023

§ 38f Zuschläge für Solaranlagen des zweiten Segments

Stand: 19.10.2021

Bund2 Fassungen2 Entscheidungen

Zuschläge für Solaranlagen des zweiten Segments sind dem Standort, auf den sich das Gebot bezieht, verbindlich und dauerhaft zugeordnet. Sie dürfen nicht ganz oder teilweise auf andere Standorte übertragen werden.

§ 38e § 38g