Gesetze / E-Commerce-Fortbildungsprüfungsverordnung
EComFPrV§ 10 Schriftlicher Prüfungsteil
Stand: 17.12.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EComFPrV/10#abs-1 (1) Der schriftliche Prüfungsteil wird auf der Grundlage einer Beschreibung einer betrieblichen Situation durchgeführt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EComFPrV/10#abs-2 (2) Der schriftliche Prüfungsteil besteht aus zwei unter Aufsicht zu bearbeitenden Aufgabenstellungen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/EComFPrV/10#abs-3 (3) Die Bearbeitungszeit beträgt für jede Aufgabenstellung 300 Minuten.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/EComFPrV/10#abs-4 (4) Die zwei Aufgabenstellungen müssen aus der Beschreibung der betrieblichen Situation abgeleitet und aufeinander abgestimmt sein. Sie müssen der zu prüfenden Person eigenständige Lösungen ermöglichen. Die Aufgabenstellungen sind so zu gestalten, dass jeder der Handlungsbereiche nach § 4 insgesamt mindestens einmal situationsbezogen thematisiert wird.