Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / ECTS-VO · GV. NRW. 2021 S. 107
Verordnung zur Erhebung der Studienerfolgsstatistik an Hochschulen in Nordrhein-Westfalen und zur Übermittlung von Abschlussdaten der Landesprüfungsämter an die Universitäten
4 Normen · Ausgangsfassung vom 28.01.2021 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Volltext
- § 1 Inhalte und Ziel der Statistik
- § 2 Stichtag
- § 3 Erhebung der Statistik
- § 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage 1 Anlage
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
21.07.2026 Ausfertigung · Geändert durch Artikel 24 des Gesetzes vom 21. Juli 2026 (GV. NRW. S. 552)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.