Gesetze / Düngemittel-Probenahme- und Analyseverordnung
DüngMProbV§ 12 Analysemethoden
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/D%C3%BCngMProbV/12#abs-1 (1) Bei der amtlichen Untersuchung von Ammoniumnitrat - Einnährstoffdünger mit hohem Stickstoffgehalt zur Prüfung der Anforderungen nach der Gefahrstoffverordnung sind die in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über Düngemittel (ABl. EU Nr. L 304 S. 1) beschriebenen Methoden anzuwenden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/D%C3%BCngMProbV/12#abs-2 (2) Bei der amtlichen Untersuchung von Stoffen, die nicht unter Absatz 1 fallen, sind für das Untersuchungsziel geeignete Methoden nach dem Handbuch des Verbandes Deutscher Landwirtschaftlicher Untersuchungs- und Forschungsanstalten,
jeweils VDLUFA Verlag Darmstadt, anzuwenden. Soweit dort keine geeigneten Methoden vorliegen, sind
anzuwenden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/D%C3%BCngMProbV/12#abs-3 (3) Die jeweils angewendete Prüfmethode ist im Prüfbericht anzugeben.