Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Drogist/zur Drogistin
DrogistAusbV§ 2 Ausbildungsdauer
Stand: 10.06.2019
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Drogist/zur Drogistin
DrogistAusbVStand: 10.06.2019
Die Ausbildung dauert drei Jahre.