Gesetze / Drechsler-(Elfenbeinschnitzer-) und Holzspielzeugmachermeisterverordnung
DrechsHolzspielMstrV§ 6 Situationsaufgabe
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/DrechsHolzspielMstrV/6#abs-1 (1) Die Situationsaufgabe vervollständigt den Qualifikationsnachweis für die Meisterprüfung im Drechsler- (Elfenbeinschnitzer-) und Holzspielzeugmacher-Handwerk.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/DrechsHolzspielMstrV/6#abs-2 (2) Als Situationsaufgabe sind nicht mehr als zwei der nachstehend aufgeführten Arbeiten auszuführen. Die Vorschläge des Prüflings sollen bei der Auswahl der Arbeiten berücksichtigt werden, soweit dies den Vorgaben des Absatzes 1 entspricht. Die konkrete Aufgabenstellung erfolgt durch den Meisterprüfungsausschuss:
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/DrechsHolzspielMstrV/6#abs-3 (3) Die Gesamtbewertung der Situationsaufgabe wird aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen der Arbeiten nach Absatz 2 gebildet.