Gesetze / Direktzahlungen-Durchführungsgesetz

DirektZahlDurchfG

§ 8 Anwendung der Basisprämienregelung für die Jahre 2015 bis 2018

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/DirektZahlDurchfG/8#abs-1 (1) Die Basisprämienregelung wird für die Jahre 2015 bis 2018 auf regionaler Ebene angewendet.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/DirektZahlDurchfG/8#abs-2 (2) Für die Anwendung der Vorschriften über die Basisprämienregelung bildet für die Jahre 2015 bis 2018 das Gebiet jedes Landes eine Region. Abweichend von Satz 1 bildet das Gebiet der Länder Brandenburg und Berlin, Niedersachsen und Bremen sowie Schleswig-Holstein und Hamburg jeweils eine Region.

§ 7 § 9