Gesetze / Direktzahlungen-Durchführungsgesetz
DirektZahlDurchfG§ 11 Erstzuweisung der Zahlungsansprüche
Stand: 10.06.2019
Zahlungsansprüche werden Betriebsinhabern auch zugewiesen bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Artikel 24 Absatz 1 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 in den dort in Buchstabe a Unterbuchstabe i im zweiten Anstrich und in den Buchstaben b und c genannten Fällen.
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- BGH, 10.05.2019 – LwZR 4/18Landpachtvertrag: Pflicht des Pächters zur Übertragung gemäß EU-Förderrecht neu zugewiesener Zahlungsansprüche auf den Verpächter nach Beendigung des Pachtverhältnisses
- VG Lüneburg, 18.11.2020 – 1 A 153/19
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