Gesetze / Direktzahlungen-Durchführungsgesetz

DirektZahlDurchfG

§ 11 Erstzuweisung der Zahlungsansprüche

Stand: 10.06.2019

Bund2 Entscheidungen

Zahlungsansprüche werden Betriebsinhabern auch zugewiesen bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Artikel 24 Absatz 1 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 in den dort in Buchstabe a Unterbuchstabe i im zweiten Anstrich und in den Buchstaben b und c genannten Fällen.

§ 10 § 12